Sie haben eine Idee davon bekommen, wie „Wohnen für Hilfe“ funktioniert, aber trotzdem noch einige Fragen?
Vielleicht können wir sie hier ja schon beantworten.
Aber natürlich sind wir auch am Telefon oder per E-Mail für alles da, was Sie noch wissen möchten! Rufen Sie uns einfach an unter 0721 91230-70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wohnen@paritaet-ka.de!
Ihre Fragen – unsere Antworten
Wer kann bei Wohnen für Hilfe ein Zimmer suchen?
Wenn Sie an einer Hochschule in Karlsruhe oder Pforzheim ordentlich eingeschrieben sind, können Sie sich bei uns bewerben. Wir kooperieren mit dem Studierendenwerk Karlsruhe.
Deshalb können wir Praktikant*innen oder Auszubildende leider nicht aufnehmen.
Wichtig sind uns Zuverlässigkeit und Engagement. Ihr Studium und Ihre Freizeitplanung sollte Ihnen ausreichend Zeit für die Hilfe lassen
Wie sieht die Hilfe aus?
Der zeitliche Umfang der Hilfe richtet sich nach der Größe des zur Verfügung gestellten Zimmers bzw. Wohnraums. Die Faustregel ist: pro Quadratmeter Wohnraum leisten Sie eine Stunde Hilfe im Monat.
Hilfe kann sein: im Haushalt unterstützen, kleinere Reparaturen übernehmen, Einkaufen, Rasen mähen, Kinder betreuen, bei den Hausaufgaben helfen, Haustiere versorgen, zu Arztbesuchen begleiten …
Die Hilfe muss regelmäßig und zuverlässig geleistet werden – sie ist das Äquivalent zur Miete, die Sie stattdessen bezahlen würden. Ein Tätigkeitsnachweis über die geleistete Hilfe kann den regelmäßigen Ablauf unterstützen. Ein vorbereitetes Formular erhalten Sie von uns.
Details zur Hilfe vereinbaren Sie im vor Einzug individuell mit ihrer*m Wohnpartner*in.
Ist mit der Hilfe die gesamte Miete abgegolten?
Im Regelfall ist mit der Hilfe die übliche Kaltmiete abgegolten. Sie bezahlen allerdings die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Anteil für Internetzugang usw.
Wer bietet Zimmer an?
Es sind in erster Linie Senior*innen, die Unterstützung im Alltag suchen. Darüber hinaus sind es Familien (insbesondere Alleinerziehende), für die unter anderem Kinderbetreuung wichtig ist, sowie Menschen mit Behinderungen.
Der angebotene Wohnraum kann ein Zimmer in der Wohnung sein, aber auch eine kleine Dachgeschoss- oder Einliegerwohnung im Haus. Ob der Wohnraum möbliert ist oder Sie eigene Möbel mitbringen, wird individuell geregelt.
Wie groß sind die Chancen auf ein Zimmer in Hochschul-Nähe?
Die meisten angebotenen Zimmer liegen außerhalb der Innenstadt. Große Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser sind in Karlsruhe eher in den Randbezirken zu finden.
Die Öffentliche Verkehrsanbindung ist zurzeit aufgrund der Baustellen etwas behindert, grundsätzlich ist das ÖPNV-Netz in Karlsruhe aber vorbildlich und Ihre Hochschule deshalb von fast überall gut zu erreichen. Karlsruhe bietet als Fahrradstadt ein sehr gut ausgebautes Radwegenetz.
Kostet die Vermittlung etwas?
Die Vermittlung ist für Sie kostenfrei.
„Wohnen für Hilfe“ ist ein Angebot der Paritätischen Sozialdienste in Kooperation mit dem Studierendenwerk Karlsruhe und wird gefördert von der Stadt Karlsruhe.
Wie ist das Wohnen geregelt? Bekomme ich einen Mietvertrag?
Sie schließen mit Ihrer*m Wohnpartner*in einen „Wohnraumüberlassungsvertrag“ – Sie sind also beide die Vertragspartner*innen.
Im Vertrag wird festgelegt, welche Räumlichkeiten, Ausstattung und Geräte überlassen werden. Sie vermerken die genaue Art und Dauer der Hilfe (Pflegeleistungen sind ausgeschlossen) sowie zusätzliche individuelle Vereinbarungen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Diese Details des Wohnraumüberlassungsvertrags sollten Sie vor Beginn der Wohnpartnerschaft genau miteinander besprechen. So reduzieren Sie Missverständnisse und spätere Unstimmigkeiten.
Kann ich Besuch empfangen? Kann dieser bei mir übernachten?
Ob und wie häufig Sie Besuch, insbesondere Übernachtungsbesuch, empfangen können, vereinbaren Sie mit Ihrer*m Wohnpartner*in, am besten beim Abschluss des Wohnraumüberlassungsvertrags.
Meist ist häufiger Übernachtungsbesuch nicht gewünscht.
Das Zimmer ist groß genug. Meine Freundin sucht auch eine Wohnung: Kann sie zu mir einziehen?
Sie schließen den Vertrag für sich ab, ein Nachzug weiterer Personen ist nicht möglich.
Was mache ich, wenn ich wegen Prüfungen keine Zeit für die Hilfe habe? In den Semesterferien fahre ich meist für mehrere Wochen weg – geht das?
Die Hilfe ist wie eine normale Mietzahlung anzusehen und muss zuverlässig und regelmäßig geleistet werden. Besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer*m Wohnpartner*in, wie Sie das in Sonderfällen wie Prüfungszeiten handhaben. Ob Hilfe „vorgearbeitet“ werden kann, ist immer von der Art der Hilfe abhängig.
Lange Abwesenheiten sind meist schwierig, da die Wohnpartner*innen Ihre Unterstützung ja benötigen.
Ich bin beim Rasenmähen (= ausgeübte Hilfe) über Spielzeug der Kinder gefahren. Das Spielzeug ist kaputt, der Rasenmäher muss zur Reparatur
Fällt ein Schaden an oder passiert Ihnen ein Unfall, während Sie die Hilfe ausüben, können Sie die Haftpflichtversicherung bzw. die Unfallversicherung des Studierendenwerk in Anspruch nehmen (es gelten Mindestschadenshöhen). Melden Sie sich bitte bei uns oder beim Studierendenwerk.
Beschädigen Sie jedoch in Ihrer Freizeit versehentlich Eigentum Ihrer*s Wohnpartner*s, müssen Sie den Schaden selbst übernehmen. Bitte schließen Sie vor Abschluss Ihrer Wohnpartnerschaft unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung ab! Sie finden im Web Angebote verschiedener Gesellschaften.
Ich bin gebeten worden, bei der Pflege morgens zu helfen
Aus rechtlichen Gründen sind Pflegeleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Wenn Sie bei der Klärung Unterstützung wünschen, melden Sie sich bei uns.
Die Hilfe, die ich leisten soll, übersteigt mittlerweile die Regel 1qm = 1h/Monat
Sie müssen nicht mehr Hilfe leisten als ursprünglich vereinbart.
Ein Tätigkeitsnachweis über die geleistete Hilfe ist zur Dokumentation hilfreich. Ein vorbereitetes Formular erhalten Sie von uns.
Sie können sich auch jederzeit an uns wenden, wir unterstützen Sie gerne bei einem Gespräch.
Was mache ich, wenn es nicht mehr miteinander funktioniert?
Rufen Sie uns an – manchmal lassen sich Missverständnisse im Gespräch zu zweit oder zu dritt besser ausräumen. Wenn Sie gar nicht mehr miteinander wohnen möchten, können Sie die Wohnpartnerschaft kündigen. Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt – bei möbliertem Zimmer innerhalb Ihrer Wohnung 2 Wochen zum Monatsende, bei unmöbliertem Wohnraum (z.B. Einliegerwohnung) 3 Monate zum Monatsende.
Gibt es ein Probewohnen?
Die Kündigungsfrist beträgt bei einem möblierten Zimmer innerhalb der Wohnung zwei Wochen zum Monatsende, bei Kündigung bis zum 15. des Monats – für beide Seiten. Sollten Sie sich also überhaupt nicht miteinander verstehen, können Sie sich auf diese Frist berufen.
Kann ich mich mit anderen Wohnpartner*innen austauschen?
Zwei- bis dreimal im Jahr treffen wir uns bei Kaffee und Kuchen im [kœri]werk® der Mensa am Adenauerring oder im Hardtwaldzentrum im Kanalweg. Das Wohnpartnertreffen ist ein ungezwungener Austausch, zu dem auch Interessierte herzlich eingeladen sind.
Die Termine geben wir auf unserer Website www.paritaet-ka.de, auf unseren Social Media-Seite facebook.com/wfh.karlsruhe und instagram.com/wohnen_fuer_hilfe_karlsruhe sowie in der Presse bekannt.
Gut. Einverstanden.
Wie kann ich mich bewerben? Und wie geht es dann weiter?
Schön!
Rufen Sie uns an unter 07 21/9 12 30 70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wohnen@paritaet-ka.de. Wir schicken Ihnen einen Bewerbungsbogen, in dem Sie uns Angaben zu sich und der Hilfe, die Sie anbieten können, ausfüllen und uns zukommen lassen. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung bzw. Ihres Studierendenausweises.
Wir laden Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, um Sie näher kennen zu lernen.
Wir schlagen Ihnen Wohnpartner/innen vor, von denen wir denken, dass sie zu Ihnen passen. Wenn Sie einverstanden sind, vermitteln wir den Kontakt zueinander. Lernen Sie sich in Ruhe kennen – schließlich werden Sie die kommende Zeit recht nahe miteinander verbringen.
Sollte niemand Passendes dabei sein, bewahren wir Ihre Unterlagen auf. Zu Semesterbeginn ist die Nachfrage nach Wohnraum sehr viel höher als das Angebot. Während des Semesters, besonders zu Beginn des Winters, ist die Chance auf einen Wohnraum größer.
Beenden Sie Ihr Studium, endet die Wohnpartnerschaft. Bitte melden Sie sich bei uns rechtzeitig.