Bericht: Vorstellung von Konzept-i am Themenabend bei El-dro-ST e.V. – Die Elternselbsthilfe drogengefährdeter und drogenabhängiger Söhne und Töchter für Karlsruhe und Umgebung e.V.

Das Selbsthilfebüro der Paritätischen Sozialdienste in Karlsruhe veröffentlicht für Selbsthilfegruppen und Freunde der Selbsthilfe aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe folgenden Beitrag:

Konzept-i individuelle Inklusion GmbH ermöglicht Menschen mit Behinderungen individuelle Teilhabe und stellt Ihnen dafür eine passende Begleitung zur Seite. Hier geht´s zu Konzept-i.

Am 09.04.2024 haben wir Konzept-i zum Themenabend in unseren Gruppenraum eingeladen. Zahlreiche Angehörige kamen, um sich zum Thema „Assistenz im Wohn- und Sozialraum“ zu informieren. Frau Höschele und Frau Hess stellten sich und Konzept-i vor, anschließend wurden noch offene Fragen beantwortet.

Konzept-i existiert seit 5 Jahren, hat ca. 50 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ist in fünf regionalen Teams (3 davon in der Stadt Karlsruhe und 2 im Landkreis) eingeteilt. 170 Klienten werden betreut. Räumlichkeiten existieren in Karlsruhe und Ettlingen. Die eigentliche Arbeit wird vor Ort bei den Klienten gemacht. Früher lief dies unter dem Begriff Fürsorge, heute ist eher Assistenz und Begleitung auf Augenhöhe gefordert im Rahmen des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen).  Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Dazu gehört auch Menschen mit einer Suchterkrankung und/oder psychischen Erkrankung.
Die Mitarbeiter/-innen sind in der Regel Pädagogen oder Sozialarbeiter. Bei der Arbeit wird auf eine ressourcen-/motivationsorientierte Gesprächsführung Wert gelegt.  

Die Prüfung des individuellen Hilfebedarfs ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit wird federführend für den Land- und Stadtkreis Karlsruhe von der Sozial- und Jugendbehörde, durch den Bürgerservice Karlsruhe übernommen.

Leistungen zur Assistenz sind für die selbst bestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung gedacht. Dazu gehören Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung, Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung sowie die Sicherstellung der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Assistenz umfasst auch die Unterstützung bei finanziellen Schieflagen. Hier kann beispielsweise ein pfändungssicheres P-Konto beantragt werden oder die Assistenz unterstützt bei der Schuldnerberatung. Nicht abgedeckt werden pflegerische Leistungen, diese sind separat zu beantragen (Pflegeversicherung).

Bei der Prüfung des Hilfebedarfs gilt die Regel „ambulant vor stationär“. Es werden Arztberichte mit entsprechenden Diagnosen zur Prüfung herangezogen und in einem Gesamtplangespräch wird dann festgelegt, welche Ressourcen vorhanden sind und welche Unterstützung der Klient/die Klientin benötigt. Dazu wird ein Vorbereitungsbogen ausgefüllt. Gemeinsam mit dem Hilfeplaner der Eingliederungshilfe wird im persönlichen Gespräch ein zeitliches Budget mit Zielen und Maßnahmen ermittelt.  Wenn die Eingliederungshilfe einen Hilfebedarf festgestellt hat, darf der Antragsteller sich einen Leistungsträger wie z.B. Konzept-i, AWO, … aussuchen. Viele der Leistungsträger haben Wartelisten, so dass es Sinn macht, bei mehreren Organisationen anzufragen. Auch muss die „Chemie“ zwischen den Beteiligten stimmen. Nach zwei Jahren werden die erarbeiteten Ziele überprüft und der Bedarf ggf. angepasst.

Wie wir aus der Diskussion gelernt haben, ist dieses Angebot insbesondere für unsere volljährigen Kinder mit Sucht und psychischer Erkrankung (Doppeldiagnose) relevant. Ein Schwerbehinderten-Ausweis ist dabei hilfreich, aber nicht zwingend Voraussetzung. Die Beeinträchtigung muss nur länger als sechs Monate vorhanden sein. Auch Obdachlosigkeit ist kein Hindernisgrund für einen Antrag, da die Assistenz auch die Suche nach Wohnraum umfasst.

Eine weitere Frage war, wie Eltern von Doppeldiagnose-Klienten bei der Assistenz eingebunden werden können. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Konzept-i können nur dann mit Eltern (oder allen anderen Kontakten des Klienten/der Klientin) kommunizieren, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Im Notfall können die Eltern nur kontaktiert werden, wenn dies vom Klienten oder der Klientin gewünscht ist.

Wir bedanken uns bei Frau Höschele und Frau Hess für die vielen Informationen und die anregende Diskussion im Rahmen unseres Themenabends.

Daniele und Dr. Andreas Gebauer   EL-dro-ST e.V.


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