Eine Gruppe unterschiedlicher Menschen sitzt im Kreis und sprechen miteinander. Dazu das motto: "Reden allein hilft nicht. Miteinander reden hilft!"

Bericht: Themenabend zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) bei der Selbsthilfegruppe EL-dro-ST e.V.

Das Selbsthilfebüro der Paritätischen Sozialdienste in Karlsruhe veröffentlicht für Selbsthilfegruppen und Freunde der Selbsthilfe aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe folgenden Beitrag:

EL-dro-ST e.V. Die Elternselbsthilfe drogengefährdeter und drogenabhängiger Söhne und Töchter für Karlsruhe und Umgebung e.V.

Das Ziel der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen und von Angehörigen. Das Beratungsangebot ist frühzeitig und niedrigschwellig, ergänzend, unabhängig, parteilich für den zu Beratenden, qualifiziert und neutral (weitergehende Informationen siehe https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb und https://www.paritaet-ka.de/eutb).

Am 01.08.2023 haben wir zum Themenabend in unseren Gruppenraum eingeladen und 18 Angehörige kamen, um sich zum Thema EUTB zu informieren. Frau Karen Krziwania-Heilig ist EUTB-Beraterin und arbeitet bei den Paritätischen Sozialdiensten in Karlsruhe. Sie stellte uns zunächst das Thema vor, anschließend wurde intensiv diskutiert.

Die EUTB-Beratung existiert seit 2018 und in Deutschland gibt es ca. 500 EUTB-Beratungsstellen, von unterschiedlichen Trägern, davon zwei in Karlsruhe, die vom Bund finanziert werden. Die Paritätischen Sozialdienste bieten für das Einzugsgebiet „Stadt- und Landkreis Karlsruhe“ eine qualifizierte EUTB-Beratung an. Frau Krziwania-Heilig ist Diplom-Sozialpädagogin und hat berufliche Erfahrungen im Umfeld der Drogenberatung und mit Menschen mit psychischen Erkrankungen gesammelt. Sowohl Betroffene als auch Angehörige können zur EUTB-Beratung kommen. Es braucht keine Unterlagen für das erste Gespräch, die Wartezeit hierfür liegt bei etwa zwei Wochen. Auch eine anonyme Beratung ist möglich. Ein Gespräch kann persönlich oder als Videochat stattfinden und ist grundsätzlich kostenlos. Die Anzahl der Gespräche ist nicht gesetzlich begrenzt.

Besonders positiv ist hervorzuheben, dass die 500 EUTB-Stellen untereinander über ein digitales Forum vernetzt sind und damit eine deutschlandweite Expertise für einen sehr individuellen Beratungsbedarf zugänglich ist.

Typische Arbeitsfelder, bei denen die EUTB-Beratung unterstützen kann, sind Krankheit, Behinderung und Teilhabeanspruch in allen Lebenssituationen. Hier ein paar Beispiele, die auch für unsere Eltern relevant sein können:

  • Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
  • Beantragung eines gesetzlichen Betreuers mit Klärung der Aufgabengebiete oder Hilfe beim Wechsel eines Betreuers, der den Betroffenen nicht ausreichend unterstützt
  • Beantragung eines persönlichen Budgets für Teilhabeleistungen (z. B. für eine Schulbegleitung für autistische Menschen)
  • Ein psychisch Kranker bittet um Hilfe bei der Therapie-/Kliniksuche. Hier ist z. B. im Rahmen eines Gesprächs ein gemeinsamer Anruf bei möglichen Therapeuten vorstellbar, um die Anfangshürde zu überwinden
  • Nach einer Langzeit-Rehabilitation eine Berufsfindungsphase anschließen und den Berufseinstieg finden. Wenn erforderlich den Integrationsfachdienst mit ins Boot nehmen
  • Möglichkeiten für ambulant oder stationär betreutes Wohnen und Hilfe bei der Beantragung

Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen prüft die EUTB-Beratung, welcher Kostenträger für den Betroffenen zuständig ist (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse) und welche Maßnahmen der Kostenträger unterstützt. Grundsätzlich ist eine Beratung in allen Stadien einer Teilhabeleistung möglich, nicht nur im Antragsverfahren. Nicht angeboten werden Rechtsberatung und Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren, dies bleibt Anwälten und dem Sozialverband VDK vorbehalten.

Natürlich hat es uns interessiert, ob Doppeldiagnose-Patienten (Sucht in Kombination mit psychischen Krankheiten) auch die EUTB-Beratung in Anspruch nehmen können. Hier kommt es auf das Thema des Betroffenen an. Wenn es um Suchttherapie geht, ist die Drogenberatung die besser geeignete Anlaufstelle. Eine Wohnungsunterstützung ist in der Regel auch nur nach Therapie möglich. Bei Fragestellungen zu psychischen Krankheiten sind eher Kliniken und Ärzte gefragt. Bei allen anderen Fragen (siehe die Beispiele oben) hilft die EUTB-Beratung gerne.

Anzumerken ist, dass die Wartezeiten bei psychisch kranken Menschen für ein betreutes Wohnen momentan bei 9-18 Monaten liegen, was natürlich für Betroffene und Angehörige unbefriedigend ist.

Besonders positiv finden wir die Begleitung durch das Hilfesystem, die die EUTB-Beratung übernimmt. Es gibt ein großes Hilfeangebot, das weder selbsterklärend noch niedrigschwellig erreichbar ist, da für den Zugang bürokratische Prozesse durchlaufen werden müssen. Hier kann die EUTB-Beratung einen wertvollen Beitrag für unsere betroffenen Eltern und Kinder leisten. Bei Frau Karen Krziwania-Heilig bedanken wir uns für den sehr informativen Abend.

EL-dro-ST e.V.
Ute Lührs und Dr. Andreas Gebauer

Weitere Informationen zur Selbsthilfegruppe in unserem Gruppenverzeichnis unter EL-dro-ST e. V. Die Elternselbsthilfe für Karlsruhe und Umgebung, Eltern und Angehörige drogenabhängiger oder drogengefährdeter Söhne und Töchter (selbsthilfe-ka.de)

Selbsthilfebüro Karlsruhe

Kontakt

Tel.: 0721 / 912 30 – 25
Fax: 0721 / 912 30 – 52
E-Mail: selbsthilfe@paritaet-ka.de
Kurz-Link: www.selbsthilfe-ka.de

Sprechzeiten

Montag: 11 bis 15 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr